Links und Tipps
Steuerliche Absetzbarkeit ausländischer Schulkosten
Der Europäische
Gerichtshof hat entschieden, dass ausländische Schulkosten künftig auch
steuerlich absetzbar sind und damit die gleichen Regelungen gelten, wie für
deutsche Internate. (Az.: C-76/05 und C-318/05).
„Die Höhe der Absetzbarkeit ist jedoch – wie auch bei Kosten für deutsche
Internate – beschränkt: In der Steuererklärung können Schulkosten nur zu 30%
des Schulgeldes geltend gemacht werden. Die Aufwendungen für Beherbergung,Betreuung und Verpflegung bleiben ausgenommen.“
Kontaktieren sie hierzu bitte Ihren Steuerberater
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